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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen OpsMeister und Auftraggebern über technische Dienstleistungen im Abonnement. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Das monatliche Stundenkontingent ist ein Richtwert für die verfügbare Kapazität, keine garantierte Mindestleistung.

Nicht in Anspruch genommene Kapazität verfällt zum Monatsende und wird nicht übertragen oder erstattet.

3. Erreichbarkeit

Die Leistungserbringung erfolgt an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr. Eine Bereitschaft außerhalb dieser Zeiten, an Wochenenden oder an gesetzlichen Feiertagen ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4. Vergütung und Zahlung

Die monatliche Vergütung ist im Voraus zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

6. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Zugänge, Informationen und Ansprechpartner zeitgerecht bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

7. Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten, Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe der im betroffenen Vertragsjahr gezahlten Vergütung begrenzt.

8. Datenschutz

Soweit im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026